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Alt 02.05.2006, 14:44:29   #13
MarkusN
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Bist Du sicher, dass Du nur eine hast und da nicht zwei mit Öl zusammenbabben? Allenfalls nochmal beim Vorbesitzer vorsprechen.

Denn drosseln musst Du definitiv beide Vergaser / Zylinder.

Synchronisieren nennt man die Einstellung, mit der man dafür sorgt, dass beide Zylinder in etwa gleichmässig mit Gemisch versorgt werden. Und das geht definitiv nicht mehr, wenn Du nur einen Ansaugstutzen zu machst. (Musst Du nicht unbedingt nach dem Drosseln, obwohl, empfehlenswert wäre es nach so einer Massnahme schon. Brauchst Du eine doppel Vakuum-Manometer dazu. Such dir am besten einen Freund, der das schon hat und Dir dabei helfen kann.)

Ach ja: Zwecks Eintragung der Drossel beim TÜV brauchst Du noch ein Gutachten, dass die Tauglichkeit der Drosselmassnahmen bescheinigt. Das wird normalerweise mit dem Drosselsatz mitgeliefert.

Es sei denn, die Drossel sei aus den Fahrzeugpapieren nie ausgetragen (oder die Leistung von Anfang an reduziert angegeben) worden. (Der Vorbesitzer also ohne Bewilligung offen gefahren.)
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