Inzwischen ist die Zulassung eines fahrzeugs nur noch dann möglich, wenn beim Finanzamt keine Kraftfahrzeugsteuerschulden bestehen, die höher als 50 euro sind.
Die meisten Zulassunsstellen können dies online prüfen, aber nicht alle. Die wenigen Straßenverkehrsämter ohne Onlineprüfmöglichkeit verlangen bei der Zulassung eine Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes. Daher vorher bei der Zulassungsstelle nachfragen, ob eine solche Bescheinigung verlangt wird. Sonst muss man ein zweites Mal hin.
Gruß Uwe
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93er GS im Telefonica Design
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Errare humanum est, in errore perseverare stultum.
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