Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 17.05.2006, 13:55:31   #36
ricky2000
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von ricky2000
 
Registriert seit: 15.07.2004
Ort: München
Alter: 44
Beiträge: 1.122
Standard

Fahrzeuge unter 1m Breite brauchen keine Begrenzungsleuchten. ABär:
Wenn die GS MIT Standlicht in D. zugelassen wurde, kann es trotzdem sein, dass man es nicht so einfach weglassen darf.

Zudem:
Zitat:
Haltende Fahrzeuge sind außerhalb geschlossener Ortschaften mit eigener Lichtquelle zu beleuchten. Innerhalb geschlossener Ortschaften genügt es, nur die der Fahrbahn zugewandten Seite durch Parkleuchten oder auf andere zugelassene Weise kenntlich zu machen; eigene Beleuchtung ist entbehrlich, wenn die Straßenbeleuchtung das Fahrzeug auf ausreichende Entfernung deutlich sichtbar macht. Auf der Fahrbahn haltende Fahrzeuge, ausgenommen Personenkraftwagen, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t und Anhänger sind innerhalb geschlossener Ortschaften stets mit eigener Lichtquelle zu beleuchten oder durch andere zugelassene lichttechnische Einrichtungen kenntlich zu machen. Fahrzeuge, die ohne Schwierigkeiten von der Fahrbahn entfernt werden können, wie Krafträder, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder, Krankenfahrstühle, einachsige Zugmaschinen, einachsige Anhänger, Handfahrzeuge oder unbespannte Fuhrwerke dürfen bei Dunkelheit dort nicht unbeleuchtet stehen gelassen werden.
__________________
Ich darf das!
ricky2000 ist offline   Mit Zitat antworten