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Alt 17.05.2006, 14:33:01   #39
King Madness
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... immer diese Paragraphenreiter .. jetzt bin ich auch einer.
Zitat:
Zitat von STVO §17 Abs. 4
Haltende Fahrzeuge sind außerhalb geschlossener Ortschaften mit eigener Lichtquelle zu beleuchten.
Da Parken und halten zwei verschiedene Paar Schuhe sind, braucht theoretisch KEIN Fahrzeug die Parkleuchte anzumachen.
Zitat:
Zitat von STVO §19 Abs. 2
Wer sein Fahrzeug verläßt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.
@ In Flames
• Parkplätze (im Sinne eines Platzes, wo mehrere Fahrzeuge abgestellt sind) sind kein öffentlicher Verkehrsraum und somit gilt sie STVO nicht (oder es müsste angeschrieben sein).

• Parkbuchten am Strassenrand sind im Allgemeinen beleuchtet.

• Parkst du auf der Fahrbahn musst du die Parkleuchte einschalten.

Mal davon abgesehen, ich kenne keinen, der das macht, weder als Dose, noch als Moppedfahrer.
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Ralf Georg
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Ein Tag an dem man nicht lächelt, ist ein verlorener Tag (Ch. Chaplin *1889 †1977)
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