17.05.2006, 14:33:01
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#39
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Erfahrener Benutzer
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... immer diese Paragraphenreiter .. jetzt bin ich auch einer. 
Zitat:
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Zitat von STVO §17 Abs. 4
Haltende Fahrzeuge sind außerhalb geschlossener Ortschaften mit eigener Lichtquelle zu beleuchten.
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Da Parken und halten zwei verschiedene Paar Schuhe sind, braucht theoretisch KEIN Fahrzeug die Parkleuchte anzumachen.
Zitat:
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Zitat von STVO §19 Abs. 2
Wer sein Fahrzeug verläßt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.
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@ In Flames
• Parkplätze (im Sinne eines Platzes, wo mehrere Fahrzeuge abgestellt sind) sind kein öffentlicher Verkehrsraum und somit gilt sie STVO nicht (oder es müsste angeschrieben sein).
• Parkbuchten am Strassenrand sind im Allgemeinen beleuchtet.
• Parkst du auf der Fahrbahn musst du die Parkleuchte einschalten.
Mal davon abgesehen, ich kenne keinen, der das macht, weder als Dose, noch als Moppedfahrer.
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