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Zitat von King Madness
Da Parken und halten zwei verschiedene Paar Schuhe sind, braucht theoretisch KEIN Fahrzeug die Parkleuchte anzumachen.
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Zitat von STVO §19 Abs. 2
Wer sein Fahrzeug verläßt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.
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Die StVO unterscheidet hier anscheinend nicht zwischen Halten oder Parken

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Denn ein Anhänger alleine kann ja nur schlecht "halten", also <3min.
Aber da eh alles beleuchtet wird, ist das wie gesagt wurde, ziemlich wurscht.
Bin nur drüber gestolpert und habs mal mit gepostet

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