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Alt 18.05.2006, 11:13:32   #2
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Nur mit der Bestätigung darfst du defintiv NICHT fahren.
Das hat schon so machen seinen gerade erst gemachten Führerschein gekostet.
Das zählt unter "Fahren ohne Fahrerlaubnis"!
Erst wenn der Führerschein ausgehändigt wurde, hat man offiziell eine Fahrerlaubnis.

Aber warum sollte er den Führerschein nicht mitbringen?
Wenn alles rechtzeitig beantragt wurde, sollte der Führerschein dem Prüfer vorliegen.
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