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Zitat von Kay73
Gab sowas im Gesetz, daß ein Motor nicht im Stand laufen darf über längere Zeit. De Facto soll auch das Laufenlassen im Winter während des "Scheibekratzens" verboten sein. Sowas habe ich gehört, bin aber nicht sicher...
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Also es könnte eine Anzeige wegen Lärm bzw. Umweltbelästigung geben. Verboten ist es auf jeden Fall "unnötig" den Motor laufen zu lassen.
Ist aber genauso theoretisch, wie ohne Grund in der Gegend rumfahren, das interessiert auch keinen...
Aber Deine Aussage wegen Herstellervorgabe und Benzin würde mich jetzt schon interessieren, kannste mir ja sonst auch per PN schicken, falls Du eine allgemeine Benzin-Super Diskussion vermeiden willst...