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Alt 03.07.2003, 20:32:53   #5
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Gleiches Problem stellt sich aber bei den Doppelscheinwerfern dar, sind zwar E-geprüft aber nicht zulässig, weil nur das Fernlicht geprüft ist und nicht das Abblendlicht (oder andersrum) - auf alle Fälle nicht beide und deshalb nicht zulässig.

Gruss Marco
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