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Alt 03.07.2006, 10:56:20   #11
hansenh
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Zitat:
Zitat von Kay73
Und da die ersten 6 Monate nicht um sind, hast Du das Recht der Wahl zwischen Wandlung, Umtausch und Reparatur.
Falsch. Du mußt dem Verkäufer erstmal zwei oder drei Nachbesserungsversuche (Reparatur oder Umtausch nach Wahl des Händlers) zugestehen. Erst dann kannst Du Wandlung verlangen.

Natürlich kann man sich mit dem Verkäufer auch anders einigen, z.B. auf sofortige Wandlung, wenn er einverstanden ist.

Und zum vorliegenden Fall: dadurch, daß der Helm schon an Schuberth eingeschickt war, kann Louis AFAIK die Gewährleistungspflicht von sich weisen, wenn sie's mitkriegen.

Heiko
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