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Alt 04.07.2003, 10:47:44   #5
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Zitat:
Zitat von Moppelkiller
normalerweise muß(!) ein händler 1 jahr garantie geben. natürlich nicht auf verschleißteile, aber auf die kette und öl und so. wenn mich nich alles täuscht kann sogar im vertrag stehn was will. zumindest beim auto isses so.
soweit ich weiß sind garantie und gewährleistung zwei paar schuhe. der händler muß eine einjährige gewährleistung geben.
sofern im kaufvertrag kein gewährlleistungsausschluß vermerkt ist muß er dir alles was kein verschleißteil ist beheben. es gibt im netz etwaige foren die sich mit solchen rechts-dingen beschäftigen.. frag da am besten mal nach. oder wenn du beim adac bist hast du eine berartungsstunde bei nem anwalt frei. guck auf der adac-seite welchen anwalt bei dir in der nähe ist und ruf da an. die machen das auch gerne per telefon. kostet alles nix solange der anwalt kein schreiben aufsetzen muß.

- Alex