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Alt 19.07.2006, 22:08:36   #3
Morpheus175
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War bei mir ähnich. Maschine geschenkt bekommen, allerdings war die mehr oder weniger schrottreif, da sie 4 Jahre lang draußen stand. Hab sie dann komplett zerlegt und wieder in Ordnung gebracht. Im Mai dieses Jahres stand dann die Wiederanmeldung an. Vor der Zulassung bin ich zum Tüv um eine Vollabnahme machen zu lassen. Hierzu musste die Maschine "zugelassen" sein, da der Prüfer eine kleine Probefahrt machen muss. Das wird bei Dir ähnlich sein (am besten mal telefonisch beim Tüv nachfragen). Ich habe das ganze dann mit einem Kurzzeitkennzeichen erledigt. Das gilt für 5 Tage und ist speziell für Überführungen und solche Situationen gedacht. Das bekommst Du bei der Zulassungsstelle.
Also - Kurzzeitkennzeichen geholt - Vollabnahme beim Tüv - Maschine zugelassen - Kurzzeitkennzeichen durch "echtes" Kennzeichen ersetzt.

Da bekommt man schnell den Eindruck, das Kurzzeitkennzeichen sei rausgeschmissene Kohle, aber es ist recht sinnvoll. Wärend Du schraubst kannst Du mit der Karre keine Probefahrten machen (weil nicht zugelassen). Hast Du das Kurzzeitkennzeichen dran, kannst Du in aller Ruhe ne Runde drehen, prüfen ob alles OK ist, dann zum Tüv fahren, und hast noch genug Zeit etwas zu ändern, falls unerwartet Mängel auftreten.
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GS 500 E (GM51B) • Bj 1990 • 46PS • schwarz • >60 000km (aktueller Motor: ca. 33 000)
Ein Kurzbericht zur Restauration 2006 auf meiner Webseite: http://www.saschakribitz.de/de/gs500/
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