Hallo Chris,
dass nur der TÜV Vollabnahmen durchführen darf mag richtig sein.
Die Aussage mit dem Hänger hingegen ist falsch. Hier hätte man fragen sollen, ob die StVZO §23 Abs. 4 Satz 7 kennen ...
Gleiches gilt, wenn man von der Rennleitung angehalten wird. Die Jungens und Mädels können auch nicht alles wissen. Wenn man aber nen Schmierzettel rausholt und denen nett vom §23 Abs. 4 Satz 7 erzählt, dass man sich da extra schlau gemacht hat weil man es auch nicht wusste, werden die das ggf. überprüfen und durchgehen lassen.
Gruß
Andreas
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