Hallo Ricky,
ich lasse mich gerne belehren.
Dass die Versicherung erstmal für einen einspringt ist klar (und war's vorher auch).
Okay; die Versicherung mag auch nur 5000 Euro zurückfordern können.
ABER: Wenn ich jemanden über den Haufen fahre (kann wie gesagt jedem passieren!!! Shit happens) kann der mich doch verklagen. Also in einem Zivilprozess. Seine Krankenversicherung zahlt erstmal Krankenhaus, Reha und alles andere.
Wenn der Typ aber erwerbsunfähig wird, Schmerzensgeld will und vielleicht Körperteile verloren hat ist es och mit den 5000 Euro nicht getan?!
Das müssten doch zwei verschiedene Paar Schuhe sein???
Gruß
Andreas
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