Thema
:
Hinterradabdeckung
Einzelnen Beitrag anzeigen
26.07.2006, 10:44:17
#
2
Gast
Beiträge: n/a
Normalerweise sollte der TÜV den fehlenden Spritzschutz nicht beanstanden, da Deine (BJ 03) nach EG-Recht zugelassen ist.
Ich hab mein Heck auch ohne Spritzschutz eingetragen bekommen...