Thema: 25kW version
Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 26.07.2006, 22:32:11   #26
gplchris
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.09.2005
Ort: Koblenz
Alter: 44
Beiträge: 178
Standard

Die Versicherung kann ja nur Regress ( Das ist also keine Strafzahlung. ) nehmen, wenn sie selbst für den Halter leisten muss. Verschuldet der andere den Unfall komplett selbst, gilt gemäß § 9 StVG § 254 BGB. Der Geschädigte bleibt auf seinem Schaden sitzen. Dann gibt es auch keinen Regress. Praktisch wird es einen geben, wenn nicht ausgeschlossen ist, dass der Unfall mit Drossel nicht passiert wäre.

Und der Halter haftet nach § 7 I StVG. Da sind die ganzen zivilrechtlichen Folgen mit drin. Inklusive Schmerzensgeld, Kosten der Heilbehandlung....Im Innenverhältnis ist die Versicherung abzüglich Regress zur Leistung verpflichtet. Mehr als diese 5.000 € oder 10.000 € ( die erloschene Betriebserlaubnis kann kumulativ wirken ) werden es definitiv nicht. So jedenfalls die Rechtslage in Deutschland.

Zum Sinn und Unsinn dieser Drossel habe ich schon an anderer Stelle etwas geschrieben. Wer wehrpflichtig ist und lernt Menschen zu töten, sollte auch eine Motorrad fahren dürfen, das einen Corsa überholen kann.

Die Leistungsbeschränkung ist nur durch eine einfache Rechtsverordnung des Bundesministers angeordnet. Eine Rechtsverordnung muss sich ( wie jedes Parlamentsgesetz auch ) an der Verfassung messen lassen. Verstößt es dagegen, so ist es nichtig. Das passiert öfter als man denkt, weil sich der Gesetzgeber ( oder hier Verordnungsgeber ) eben nicht immer große oder rechtmäßige Gedanken macht. Soviel zur gesetzestreue.....

Ich halte diese Vorschrift für verfassungswidrig, weil sie gegen Art. 3 I iVm Art. 2 I GG verstößt. Ich bin schon dabei eine Klage ( ja Klage, weil vor der Verfassungsbeschwerde die Rechtswegerschöpfung kommt ) vorzubereiten. Wenn es mich finanziell nicht zu sehr belastet, ( = billiger als Fahrschulausbildung ) werde ich sie auch einreichen.

Wer erwischt wird, sollte durchrechnen, ob er im Falle einer Verurteilung Verfassungsbeschwerde einlegt. Das Verfahren vor dem Verfassungsgericht selbst ist kostenlos. Einen Anwalt braucht man anfangs dafür nicht.
gplchris ist offline   Mit Zitat antworten