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Ersetze also Höhere Gewalt durch Unabwendbares Ereignis und schon passt´s. Passen tut in deinem erwähnten Zusammenhang aber die 25% Regelung nicht mehr, da geht´s nämlich gegen 100%.
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Stimmt, wenn allerdings der Fußgänger komplett schuld ist, bekommt der Autofahrer eine Teilschuld, wie hoch dann auch immer.
BTW, ich bin kein Anwalt.