Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 09.08.2006, 11:08:07   #19
carbonfreak
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von carbonfreak
 
Registriert seit: 07.05.2006
Ort: bergrheinfeld
Alter: 38
Beiträge: 139
Standard

Der Anbau einer Unterbodenbeleuchtung ist unzulässig (vgl. § 49a StVZO).

Die Liste möglicher Folgen umfasst:

* Erlöschen Betriebserlaubnis -> 50 €, 3 Punkte
* Sicherstellung des Fahrzeugs zur Erstellung eines technischen Gutachtens -> Gutachterkosten
* Zwang zum Abbauen durch Verwaltungsanordnung -> (? €)
* Strafrechtliche Konsequenzen bei Unfall
* Zivil-(haftungs-)rechtliche Folgen bei Unfall
* unzulässige lichttechnische Einrichtung -> 5 €

des is alles was ich dazu weis, abba ich glaub der annbau von beleuchtungen jeder art is verboten! innenraumbeleuchtungen von autos sind ja auch nicht erlaubt (sofern von außen erkennbar) weil diese andere Verkehrsteilnehmer irritieren oder blenden könnten...führt alles zum erlöschen der BE!!!

hab ich gerade noch von der DEKRA gefunden:
(man beachte den letzten satz)
http://www.dekra.de/dekra/content/sh...=de&nodeid=434
__________________
Life`s a Game... I`m the WINNER
GSX-R
MFG: Carbon besteht aus industriell hergestellten Fasern mit einer sehr hohen Festigkeit und Steifigkeit, jedoch einer geringen Bruchdehnung bei minnimalem Eigengewicht!
carbonfreak ist offline   Mit Zitat antworten