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Alt 14.07.2003, 12:00:51   #11
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Also Leuts,

im Moment siehts so aus, dass ich mit meinem Anwalt gesprochen hab und mit zwei KFZ-Meistern, einer davon für Zweiräder. Alle sind der Meinung, dass mein Händler das auf Gewährleistung machen muss. Mein Anwalt las sich nochmal den Kaufvertrag durch und meinte, dass darin ja schließlich auch ein Jahr Gewährleistung versichert wird.Mein Jahr läuft übrigens am 7.8.03 aus.
So weiteres dann. Laut Anwalt habe ich jetzt ein Schreiben an den Händler geschickt, in dem er aufgefordert wird die Maschine zu reparieren oder den Vertrag zu wandeln. Hab ihm eine Gewährleistungsanerkennung geschickt, die er bis zum 25.7. unterschrieben zurückschicken muss. Hat also zwei Wochen zeit. Wenn er die unterschrieben hat gibt es auch keine Verjährung mehr. Hab ich das Schreiben bis zum 25.7. nicht erhalten, kommt er vor Gericht. Mein Anwalt sieht hier eine sehr gute Position für mich.
Das wars dann eigentlich schon. Im Moment bin ich noch am warten auf das Schreiben, habs aber erst letzten Freitag abgeschickt.

Danke nochmal an alle für eure Unterstützung.

Gruß Florian