Wie gesagt, in groben Zügen erklärt.
Wichtig ist (und das habt ihr geschrieben), dass es zu einer Garantie entsprechende Garantiebedingungen gibt, die vertraglich festgehalten sind und auf die man sich berufen kann (ist oben aber nicht der Fall, also bin ich darauf nicht näher eingegangen).
Bei Gewährleistung wird das i.d.R. vom Gesetz bestimmt, und da muss man sich schon genau kundig machen, um im Streitfall Paroli bieten zu können. Weiterhin ist es in der Praxis meist so, dass die Beweispflicht trotz aller gesetzlichen Regelungen beim Käufer liegt, wenn der Verkäufer sich quer stellt. Der zaubert nämlich ein Gutachten aus der Schublade, wo steht, das der angebliche Mangel bei der Durchsicht vorm Verkauf nicht da war...
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