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Alt 22.08.2006, 09:55:16   #2
majestic_morpheus
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Der Versuch, den Scheinwerfer zu öffnen war nicht gut. Rein theoretisch erlischt damit i.d.R. dein Garantieanspruch. Probieren kannst du es aber trotzdem. Dass du versuchst hast, ihn zu öffnen, würde ich denen aber nicht auf die Nase binden.
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