Hallo,
die Vorsicht von King verstehe ich.
Die einseitige Darstellung allerdings nicht. Liebe Leute, mir strafbares Verhalten zu bescheinigen ist doch etwas sehr weit hergeholt. Ich habe keine tatsachen behauptet, die unwahr sind.
Ein Boykottaufruf wie er im Heise-Urteil vorkommt war auch nicht dabei. Ich bin mit meinen beitrag auf der sicheren seite. Da King den Vorgang nicht selbst kennt, kann er das kaum überprüfen. Also ja, zu dem schuberth-service-beitrag hier im forum sehe ich keinen unterschied. In beiden beschreibt man schlechte erfahrungen. Der Zweck ist, dass sie andere ( Ihr ) nicht machen müssen. Ok, ich bin da nicht empfindlich, nur weil es gelöscht wurde.
Aber bitte:
"Der Betreiber eines Forums hat Beiträge mit diskriminierenden, verleumderischen, rassistischen oder strafrechtlichen Inhaltes sofort zu entfernen (und der "Heise-Prozess" ist ziemlich aktuell)." Das ist nicht die feine art. Es waren keine äußerungen dieser art dabei. Das soll mir keiner unterjubeln. Wer nicht weiß was Verleumdung ist, soll es nachlesen oder schweigen. Löschen ist das eine. Beleidigen das andere.
Mal ein paar quellen, um ein gefühl für Meinungsfreiheit und ihre Grenzen zu bekommen. :
http://www.heise.de/newsticker/meldung/mail/71725
http://www.lawblog.de/index.php/archive ... e-blogger/
http://www.oefre.unibe.ch/law/dfr/bv007198.html
Absatz 45:
http://www.lrz-muenchen.de/~Lorenz/urte ... 99_279.htm
http://www.oefre.unibe.ch/law/dfr/bv025256.html