Kennt sich jemand mit §21 der StvO aus?
Hier geht es ums eintragen lassen diverser Sachen am Fahrzeug. Darin heisst es laut Nachfrage, dass es "im Ermessen des TÜV-Mannes liegt" ob er das macht oder nicht. Nur ist für mich dieser Begriff sehr weit gestreut. Was mich insofern wundert, da man vom Bürokratendeutsch und den Gesetzen normal gewohnt ist, dass es so kompliziert geschrieben ist, dass es kein Schlupfloch zulässt. Gesetz ist doch Gesetz, da kann es nicht mal so, und dann wieder anders heissen
hat sonst schonmal jemand Erfahrung mit diesem Paragraphen gemacht?
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GS 500, Baujahr 1999,gelb-schwarz,, IXIL Competition 32.000 km --> verkauft
Suzuki SV650S, Bj.2000, schwarz, mit Barracuda RS2
"Der Unterschied zwischen Genie und Wahnsinn, definiert sich lediglich aus dem Erfolg"
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