nochmal allgemein zum Rechtsbegriff "Ermessen"
das ermessen muss dem grundsatz der Verhältnismäßtigkeit entsprechen, d.h. die Maßnahme oder Entscheidung muss
1. geeignet (Maßnahme muss zum Ziel führen)
2. erforderlich (das mildeste Mittel ist zu wählen)
3. angemessen (abwägung von Vor- & nachteilen)
sein.
wenn z.B. dein Auspuff zu laut ist, darfste den nicht montieren. somit führt die maßnahme zum ziel, ... da man den wahrscheinlich nicht leister "bauen" kann ist es auch erforderlich. du hast zwar nachteile davon,... aber die gibt es bei fast jeder entscheidung,... und der vorteil, das du den lauten auspuff nicht dranhast überwiegt das ganze.
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Wenn nichts mehr kommt,... kommt immernoch ein "selber!"
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