Im Prinzip geb ich dir Recht. Eine Eintragung im Fahrzeugschein ist kein Freibrief. Aber 1. Wen der Herr amtlich anerkannter Sachverständiger (a.a.SV.)der Meinung war, dass passt so, dann hat er bestätigt, dass das Fahrzeug den Bestimmungen der StVZO entspricht. Wenn die Zulassungsstelle das so in den Fahrzeugschein oder die Zulassungsbestätigung, wie es jetzt ja heißt, übernommen hat, dann ist dein Fahrzeug genau so zum Verkehr zugelassen. Wenn du es jetzt aber wieder in den Originalzustand zurückversetzt, musst du das auch wieder eintragen, bzw. die Veränderungen austragen lassen. Die Zulassungsbestätigung muss dem aktuellen Fahrzeugstand entsprechen.
2. Polizisten sind fast nie a.a.SV. Wenn wir also etwas feststellen, was uns nicht so passend vorkommt, muss das ein a.a.SV. prüfen. Wenn der der Meinung ist, das passt so ... siehe oben. Wenn nicht, Pech gehabt. Aber wenn ein anderer a.a.SV. das so abgenommen hat, geh ich mal davon aus, dass es der andere nicht bemängeln wird. Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus. Ein a.a.SV. ist aber kein normaler TÜV-Mensch. Das ist ein Ingenieur für Fahrzeugbau oder ähnliches. Die wissen in aller Regel gut Bescheid.
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Man sollte es so oder so nicht übertreiben.
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