Thema
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Kennt sich jemand mit §21 der StvO aus?
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29.08.2006, 18:24:21
#
21
berndy
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Ja und, ein Anruf beim TÜV oder KBA reicht, fünf Minuten zur normalen Geschäftszeit, ansonsten alles notieren, Nachfrage, Anzeige schreiben, wo ist das Problem?
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Man sollte es so oder so nicht übertreiben.
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