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Alt 29.08.2006, 19:24:27   #25
berndy
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Wenn im Fahrzeugschein vermerkt ist "wahlweise mit oder ohne VVK" dann ists egal, den wahlweise ... Wenn drinn steht mit VVK ists nicht egal, dann austragen, weil nackig is ohne VVK. Ändert sich auch das Leergewicht , nur so am Rande, könnte eine Rolle spielen, wegen der max. Zuladung. Bei der VVK die ich vor über 20 jahren an meine RD 250 angeschraubt hatte, wurde auch noch die Vmax geändert, 5 km/h schneller. Nahm der Gutachter aus einer Liste. Ob das stimmte? Wenn die VVK eingetragen ist, ist sie Bestandteil der Betriebserlaubnis. Unbestritten ist das ein festangebautes Fahrzeugteil. Wenn du das abbaust entspricht das Fahrzeug nicht mehr der BE.
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Man sollte es so oder so nicht übertreiben.
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