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Alt 31.08.2006, 17:41:27   #8
berndy
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Stimmt. Übrigens hab ich ein getöntes. Hat der Vorgänger mit schwarz eingenebelt. Is total unzulässig, deswegen kommts jetzt ab. § 53 Abs 1, Satz 3 ff StVZO, 15.- €.
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Man sollte es so oder so nicht übertreiben.
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