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Alt 31.08.2006, 17:48:32   #9
majestic_morpheus
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Zitat:
Zitat von berndy
Stimmt. Übrigens hab ich ein getöntes. Hat der Vorgänger mit schwarz eingenebelt. Is total unzulässig, deswegen kommts jetzt ab. § 53 Abs 1, Satz 3 ff StVZO, 15.- €.
Sag ich doch!

Manchmal macht das auch Spaß, mit den Paragraphen...
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