Zitat:
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Zitat von berndy
Stimmt. Übrigens hab ich ein getöntes. Hat der Vorgänger mit schwarz eingenebelt. Is total unzulässig, deswegen kommts jetzt ab. § 53 Abs 1, Satz 3 ff StVZO, 15.- €. 
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Sag ich doch!
Manchmal macht das auch Spaß, mit den Paragraphen...