Die Veränderung der Farbe hat normaler weise keine Auswirkung auf die Betriebserlaubnis. Normalerweise deshalb, weil irgend jemand ja auch auf die Idee kommen könnte sein Fahrzeug total zu verspiegeln, da wäre dann wegen der Blendung bzw. Irritation der anderen als Gefährdung verboten. Eine andere Fahrzeugfarbe wurde von uns auch noch nie beanstandet. Kommt übrigens sogar vor, dass die Farbe werksseitg falsch im Brief eingetragen ist. Der normale Mensch sieht das garnicht, weils da Schlüselzahlen gibt. 1 ist weiß, 2 gelb, 3 rot usw. Nuancen werden ohne- hin nicht unterschieden. Und bei den Fantasienahmen der Hersteller, was die Farbe betrifft, macht das auch keinen Sinn sowas zu beanstanden. Beim Lackieren sollte man darauf achten, dass man nicht gegen die Umweltschutzbestimmungen verstößt. Spätestens wenn der Nachbar beim Umweltamt anruft, hat man was falsch gemacht.
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Man sollte es so oder so nicht übertreiben.
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