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Alt 04.09.2006, 11:59:57   #25
majestic_morpheus
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Zitat:
Zitat von brauser
soweit ich weiss, darf der tatsächliche preis den voranschlag nicht um mehr als 5% übersteigen. die genaue rechtslage weiss ich allerdings nicht. da stellt sich dann aber die frage, haste den voranschlag schriftlich und sind 70,-- eus den stress dann auch wert.
Ich glaube, es sind 10% Abweichung - und das nützt erstens natürlich nur, wenn es schriftlich vereinbart wurde und zweitens sind darin nur die vereinbarten Leistungen aufgeführt. Wenn die (mit deiner Zustimmung) mehr machen, musst du auch den Mehrpreis tragen.
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