Die 2000 sind unklar. Ist es der Wert, den er bekommt oder der Wiederbeschaffungswert? Das erschließt sich mir nicht richtig. Ansonsten ist das schon klar.
Zitat:
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Zitat von Cadfael
Selbtverständlich hätte er die Maschine für 460€ von der Versicherung kaufen können. Die Versicherung gibt die Maschine an den, mit dem höchsten Gebot ...
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Mit welchem Recht bekommt die Versicherung die Maschine? Nur, wenn sie 2000 Wiederbeschaffungswert hat, er sich die auszahlen lässt und die Maschine als Geld-Werte-Leistung zum Preis von 450€ der Versicherung überlässt, also verkauft.
Sind es aber 2450 Wiederbeschaffung, davon 450 Restwert, und er bekommt 2000, behält also den Restwert in Form seiner Maschine, kann er machen was er will, die Differenz ist ja bereits beglichen. Was nun tatsächlich der Fall ist, interessiert mich.