Max. Erlöschen der BE, Steuern hat er ja hoffentlich schon bezahlt. Der Hubraum ändert sich ja nicht, wenn er nicht grad einen Umbau auf 520 ccm gemacht hat. Aber der Weg zum TÜV hin und zurück und zur Zulassungsstelle hin und zurück ist frei, da darf er auch offen fahren. Aber ansonsten hat er definitiv keine Betriebserlaubnis. Also Bußgeld 50 € und 3 Punkte. Sicherstellung zur Gefahrenabwehr oder als Beweismittel wäre denkbar. Aber ihr habt schon teilweise Recht. Fällt nur schwer auf, nur wenn er schneller als 150 km/h fährt und gemessen und dann noch angehalten wird. Wenns einen gröberen Unfall gibt und ein technisches Gutachten gemacht werden muss, dann fällts dem Sachverständigen mit Sicherheit auf, dann ists Kacke weil dann entweder die eigenen Versicherung oder die gegnerische nicht bezahlen will.
__________________

Man sollte es so oder so nicht übertreiben.
|