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Alt 06.09.2006, 23:43:44   #6
ricky2000
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Ob diese AGBs der Firma rechtens sind, kann man so nicht sagen.
Nur weil sie das bei ihren Geschäften so handhaben (und man diese AGBs beim Kauf akzeptiert), müssen sie noch nicht rechtens sein.
Also könnte es theoretisch schon sein, dass man gewisse "Strafgebühren", die sich die Händler so ausdenken, nicht zahlen müsste.
ABER (großes aber!): wenn du da drumherum kommen willst, bleibt dir wohl nichts anderes übrig, als den juristischen Weg zu gehen und das ohne Erfolgsgarantie. Du könntest natürlich versuchen, gegen sämtliche Bescheide Einspruch einzulegen, aber ob´s hilft und die freiwillig darauf eingehen?
Gegen einen amtsgerichtlichen Mahnbescheid kann man Einspruch einlegen und der wird dann geprüft.

Dennoch wird es wohl am unstressigsten (und sehr wahrscheinlich auch am billigsten) sein, die Kohle abzudrücken, dir in den Arsch zu beissen und beim nächsten mal nicht so verpeilt an Geldgeschäfte heranzugehen
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