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Alt 07.09.2006, 10:33:55   #15
ricky2000
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Zitat:
Zitat von majestic_morpheus
Lediglich Versandkosten müssen getragen werden, diese Leistung wurde ja unwiderruflich erbracht.
Da sind wir uns auf jeden Fall einig (und der Rest klingt auch plausibel). Die 25€ "Strafgebühr" könnten für den entstandenen Schaden beim Versand von zwei Reifen per Nachnahme hin und rück schon gut hinkommen (vom personellen Aufwand mal abgesehen, aber das ist wohl "Pech" des Händlers).
Jedenfalls wäre es wohl keinesfalls sinnvoll, sich aus Sturheit ein Mahnverfahren anhängen zu lassen, wegen den von King Madness aufgezählten Folgen.
Also entweder zahlen oder Anwalt einschalten, aber billiger wird das wohl nicht
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