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Alt 07.09.2006, 10:39:34   #16
majestic_morpheus
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Zitat:
Zitat von ricky2000
Jedenfalls wäre es wohl keinesfalls sinnvoll, sich aus Sturheit ein Mahnverfahren anhängen zu lassen, wegen den von King Madness aufgezählten Folgen.
Also entweder zahlen oder Anwalt einschalten, aber billiger wird das wohl nicht
Och, ich würde es darauf ankommen lassen. Der Händler muss ja Strafanzeige stellen, wissentlich, dass er kaum Chancen hat. Einen rechtskräftigen Kaufvertrag kann er auch nicht vorlegen. Das wird sowieso nicht verhandelt. Cool bleiben...
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