Das einzige, was rechtlich nicht eindeutig zu sein scheint, sind die Hinsendekosten. Zurück ist klar, ab 40€ der Händler.
Aber die Hinsendekosten sind gesetzlich nicht festgelegt, die kann der Händler also dem Käufer aufbrummen und ich bin mir da nicht sicher, ob er die dem Käufer nach dem Widerruf erstatten MUSS. Dann gehts wieder von vorne los, Vertrag mit wem, Beweise… Soll kein neuer Diskussionseinstieg sein.
Damn, jetzt hab ich mich aber lange genug mir Erbsenzählen vom lernen abgehalten.