@Bernd Du hast Recht, es gibt im Landesbeamtengesetz von Rheinland-Pfalz ähnliche §§. Ich verstehe jetzt nur nicht, was du mir damit sagen willst?
Edit: Man kann auch unfreundlich sein, ohne gleich gegen das Bundes-oder Landesbeamtengesetz zu verstoßen.
Außerdem sind die §§ 52 I und 53 BBG auf dieses Problem nicht anwendbar, da diese sich nur auf eine politische Betätigung beziehen. Die beiden §§ sollen die Neutralität eines Beamten in seiner dienstlichen Tätigkeit bewirken.
Unfreundlichkeit hat aber nichts mit Neutralität zu tun, so lange ich zu jedem unfreundlich bin.