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Zitat von Kay73
hmm, Du setzt hier die "regelmäßigen Kosten der Rücksendung" gleich mit alleine den Versandkosten?
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Nein, dies ist sein Anteil, den er bereits gezahlt hat, sofern ist obiger Punkt 2 unwirksam.
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Zitat von Kay73
Was, wenn der Verkäufer eine Rechnung aufmachen kann...
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Kann er, bringt ihm aber nichts, da der Warenwert 40 € übersteigt. Siehe Punkt 1...
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Zitat von Kay73
Inwieweit die Kosten in den AGBs hier aber mit den regelmäßigen Rücksendekosten übereinstimmen, wird wohl eher ein Anwalt beurteilen können.
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Die AGBs spielen da keine Rolle. Das oben geschriebene ist aus dem Gesetz, anders lautende Formulierungen in AGBs sind zwar zulässig, aber nicht rechtskräftig.
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Zitat von Kay73
Insofern: Rechtsberatung aufsuchen (Verbraucherschutzzentrale).
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Selbstverständlich richtig und wichtig. Wir sind keine Rechtsexperten...
Es gilt aber auch zu überlegen, inwieweit ein Streit lohnend ist. Schnell sind die Aufwendungen viel höher als der eigentliche Streitwert.