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Alt 15.09.2006, 12:05:35   #41
majestic_morpheus
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Zitat:
Zitat von Kay73
hmm, Du setzt hier die "regelmäßigen Kosten der Rücksendung" gleich mit alleine den Versandkosten?
Nein, dies ist sein Anteil, den er bereits gezahlt hat, sofern ist obiger Punkt 2 unwirksam.

Zitat:
Zitat von Kay73
Was, wenn der Verkäufer eine Rechnung aufmachen kann...
Kann er, bringt ihm aber nichts, da der Warenwert 40 € übersteigt. Siehe Punkt 1...

Zitat:
Zitat von Kay73
Inwieweit die Kosten in den AGBs hier aber mit den regelmäßigen Rücksendekosten übereinstimmen, wird wohl eher ein Anwalt beurteilen können.
Die AGBs spielen da keine Rolle. Das oben geschriebene ist aus dem Gesetz, anders lautende Formulierungen in AGBs sind zwar zulässig, aber nicht rechtskräftig.

Zitat:
Zitat von Kay73
Insofern: Rechtsberatung aufsuchen (Verbraucherschutzzentrale).
Selbstverständlich richtig und wichtig. Wir sind keine Rechtsexperten...
Es gilt aber auch zu überlegen, inwieweit ein Streit lohnend ist. Schnell sind die Aufwendungen viel höher als der eigentliche Streitwert.
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