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Alt 15.09.2006, 19:55:59   #14
BenPower
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Registriert seit: 12.07.2006
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Jetzt muss ich nochmal nachfragen:

Zitat:
1. Ja, das ist so. Die leistungsänderung musst du beim TÜV in den Fahrzeugbrief eintragen lassen und dann vonn der Zulassungsstelle nochmals in den Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbestätigung eintragen lassen. Du wirst eine neue zulassungsbescheinigung bekommen.
Mein Händler sagte mir, dass es bereits reicht, wenn ich das TÜV-Gutachten immer mit mir führe, trotz dass in den Fahrzeugpapieren die 34 KW drin stehen?!

Was stimmt nun?
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