Ja, ist laut StVZO § 38 a Abs. 2 für Krafträder über 50 ccm oder mit einer bauartbedingten Höchsgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h vorgeschrieben.
Und bis jetzt hat der freundliche Mann beim TÜV alle zwei Jahre gebeten: Schließen sie mal ab!
Wenns nicht funktioniert, ists zwar nur ein geringer Mangel, der muss aber auch beseitigt werden.
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Man sollte es so oder so nicht übertreiben.
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