Wenn die lichttechnischen Einrichtungen für den entsprechenden Fahrzeugtyp e-geprüft und zugelassen sind und auch die entsprechende Größe bzw. Leuchtstärke haben, kannst du die anschrauben und brauchst sie nicht eintragen zu lassen (es sei denn du willst gelbe oder blaue Rundumlichter montieren).
Bei Rücklichtern musst du aufpassen, da gabs mal für alte Bikes gelbe Bremslichter, die sind bei neueren nicht mehr zulässig. Das genaue Datum weiß ich nicht mehr, müsst ich nachsehen. Das war bis Anfang 80er Jahre.
Scheinwerfer müssen, je nach Hubraum, im Durchmesser größer sein. Musst du in der StVZO nachlesen. StVZO gibts auch online, Google einfach mal.
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Man sollte es so oder so nicht übertreiben.
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