Meine Meinung dazu:
Wer Drogen konsumiert sollte nicht am Straßenverkehr teilnehmen.
Also ich weiß immer, zumindest ungefährm wie schnell ich fahre.
Wenn du gekifft und getrunken haste bist du de facto selber Schuld (im Falle einer Anklage wird das wohl auch der Richter so sehen) und deswegen hast du auch nicht das Recht rum zu jammern.
Mit mindestens 18 Jahren sollte man, so sehe ich das, reif genug sein, seinen Konsum von etwaigen Genuss- und Betäubungsmitteln so sehr unter Kontrolle zu haben sowie in etwa die Dauer der Wirkung einschätzen zu können, dass solche Situationen vermieden werden können.
Sorry, aber ich hab da absolut kein Verständnis für.
Ach ja: In engen Kurven überholt man nicht! Zumindest nicht im Bereich der STVO!
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Schrauben müssen halten, dazu sind sie da!
Drehmoment ist der Moment, in welchem weiteres drehen oben befindliche Aussage negiert!
Kabelbinder und Gaffa-Tape -> Und die Welt hält!
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