Thema: TÜV frage!
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Alt 02.10.2006, 21:54:45   #2
ricky2000
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Erstens MUSS die Versicherung zahlen, kann aber bei Fahren ohne Zulassung oder Führerschein 5000€ von dir zurückfordern.
Und ausserdem erlischt AFAIK nicht automatisch die gesamte BE, wenn ein Teil nicht zugelassen ist.
Soweit ich weiss, ist das zwar bei Dingen wie Leistungsänderung, Änderung des Geräusch-/Abgasverhaltens und des Fahrwerks so, aber nich bei jedem Kleinkram.
Das erklärt auch schon, was definitiv nicht erlaubt ist.

Die Blinkersachen müssten in den FAQs stehen, kommt aber wohl auch auf die Zulassung des Moppeds an (EG zugelassen oder nich), mit dem Ritzel isses entweder so, dass Übersetzungsveränderungen bis 8% entweder ohne Abgas- oder Geräuschgutachten eintragbar ist oder sogar eintragungsfrei ist, weiss anscheinend keiner genau.
Bei den Spiegeln isses ähnlich wie mit den Blinkern, kommt auch auf die Zulassung des Moppeds an.

Also alles, was mit Leistung, Fahrwerk und Abgas/Geräusch zu tun hat ist richtig heikel.

Edit: Aber alles Aussagen aus dem Gedächtnis ohne jegliche Gewähr
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