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Alt 04.10.2006, 14:44:26   #8
berndy
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Na dann hast du aber Glück gehabt, dass dich meine Kollegen nicht erwischt haben. Das ist nämlich 1. Kennzeichenmißbrauch (§ 22 StVG bzw. Urkundenfälschung (§ 267 StGB) je nach Sachlage, 2. Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz (§§ 1, 6 PflVersG) und die Abgabenordnung (Steuerhinterziehung) sowie Betrieb eines nicht zugelassenen Fahrzeugs.
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Man sollte es so oder so nicht übertreiben.
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