so...
Ich bin ja angehender Bullizist
Es gibt da nur nen Unterschied zwischen ÖFFENTLICHEN VERKEHRSRAUM und NICHT-ÖFFENTLICHEM VERKEHRSRAUM.
Mal schauen ob ich die Definitionen noch hinbekomm:
Ein Verkehrsraum ist öffentlicht, wenn er ohne zeitliche Beschränkung sowie ohne Rücksicht auf Eigentumsverhältnisse mit stillschweigender Duldung oder ausdrücklichem Einverständnis des Eigentümers tatsächlich von jedermann genutzt werden kann. (Sinngemäß wiedergegeben)
Mit anderen Worten: Alles ist öffentlicher VR was nicht eingezäunt ist und nur ein ausgewählter Personenkreis benutzten kann. Sobald eine unbestimmbare Person díesen Raum ohne Probleme nutzen kann, ist der Platz öffentlich.
Also:
Öffentlich:
Parkplätze, Tankstellen, Waldwege, etc
Nicht öffentlich:
Abgeschlossenes Privatgelände, Parkhäuser außerhalb der Öffnungszeiten, etc
Es gibt nicht viel was nicht öffentlicher VR ist!
SO UND NICHT ANDERS IST DAS. DIE HERRSCHENDE MEINUNG DASS MAN AUF PARKPLÄTZEN OHNE FÜHRERSCHEIN FAHREN KANN ODER UNTERBODENBEULEUCHTUNG ETC ANMACHEN KANN IST CSHLICHTWEG FALSCH
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