Thema: knipsen
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Alt 18.10.2006, 23:47:37   #68
gplchris
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Berndys Ansicht in allen Ehren. Bei einem polizisten finde ich einen etwas starren blick für law & order ok. Wenn die Gesetze besser, die Verordnungen sinnvoller, der rechtsschutz besser wäre und die Schilder sparsamer eingesetzt würden, könnten mir die grünen nicht kleinkariert genug sein.

Nur, Berndy, viele regeln machen den fahrzeugführer auf dauer zum schlechten fahrer. Wer für jede verkehrssituation ein schild braucht, sollte die pappe gleich abgeben.

Die Beschilderung geht zu oft vom greisen, sehschwachen, alkoholisierten und abgelenkten fahranfänger mit achsenbruch und verteerter windschutzscheibe aus. Wer sich dazu nicht zählt, hält sich eben nicht an die vorschriften.

Das kann man ruhigen gewissens tun:
Der Gesetzgeber hat verkehrschilder einfach so dem Verwaltungsakt ( speziell: Allgemeinverfügung ) zugeordnet. Damit ist auch ein rechtswidriges verkehrsschild zu befolgen. Das erklärt diese schlamperei der behörden. Wäre ein Schild eine verordnung, wäre sie nichtig, wenn sie rechtswidrig ist. So aber hat sich die staatsgewalt aus der verantwortung gestohlen. Warum sollte ich päpstlich wahrscheinlich rechtswidrige anordnungen befolgen, wenn der gesetzgeber so großzügig mit fehlern der staatsgewalt umgeht?

Der Gesetzgeber hat Ordnungswidrigkeiten dem Strafprozess unterworfen, nicht dem Verwaltungsprozess. Damit wird bsp. nicht der Bußgeldbescheid, sondern nur die Tat bewertet. Somit muss man in vielen Fällen mit einem rechtswidrigen Bußgeldverfahren und Bußgeldbescheiden leben und wird trotzdem verurteilt.

Dass unsere beschilderung der verfassung geschuldet ist, - ich hoffe das lernt man nicht wirklich in der polizeischule - ist nicht wahr. Grundrechte sind in erster Linie Abwehrrechte. Wenn der Staat einfach so mit hinweis auf seinen "schutzauftrag" für grundrechte ( bsp. leben ) in andere grundrechte eingreifen müsste ( bsp. Handlungsfreiheit ), wären die grundrechte wertlos. Eine SchutzaPFLICHT hat der Staat nur in engen grenzen. Er muss das minimalste machen, damit das Grundrecht an sich nicht in Frage gestellt würde ( bsp. Strafbarkeit und Strafverfolgung des Totschlags ). Er hat zwischen Untermaßverbot ( bsp. Schutz des Lebens dch. das StVG ) und Übermaßverbot ( Einschränkungen der anderen Grundrechte durch bsp. das StVG ) einen sehr weiten Spielraum. Das sich die deutsche Staatsgewalt über StVG, StVO bis hin zum einzelnen Schild eher dem Übermaßverbot annähert ist mit der verfassung nicht zu erklären. Einen Erziehungsauftrag gibt es im Grundgesetz nicht.

Sicherheit im Straßenverkehr hat keiner der politiker im sinn ( außer er ist beschränkt ). Wählerfang. Einbremsen, Drosseln, Verbote und Abzocke der Fahranfänger kommen bei einigen personengruppen wie müttern, sonntagsfahrern und alten besserwissern sehr gut an.
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