04.11.2006, 12:12:15
|
#1
|
|
Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 13.04.2003
Ort: 52249 Eschweiler
Alter: 60
Beiträge: 5.336
Baujahr: 1991
Kilometer: 49.000
|
STVO -> Winterreifen -> nicht angemessene Bereifung
Mal eine kleine Diskussion zwischendurch :
Zitat:
|
Zitat von STVO § 2 Abs 3 in der Fassung 40
Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften ist
„ ... bei Kraftfahrzeugen die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen.
Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage.
Wer ein kennzeichnungspflichtiges Fahrzeug mit gefährlichen Gütern führt,
muss einer Sichtweite unter 50 m, bei Schneeglätte oder Glatteis jede Gefährdung
Anderer ausschließen und wenn nötig, den nächsten Platz zum Parken aufsuchen.“
|
Sind Motorradreifen nun Sommer- Winter- oder Ganzjahresreifen ?
Kann mir der nette Herr eine Spende für die Vereinskasse der Grünrockträger (Ja, Berndy ich weiß, das kommt nicht in die Portokasse, ich bring den Spruch trotzdem so gerne ) aus dem Kreuz leiern, wenn ich bei Schnee und Eis durch die Eifel düse ?
|
|
|