Hallo erstmal,
die Verordnung ist noch recht neu, ist der erste Winter, in dem sie Anwendung finden soll.
Eine Verordnung oder ein Gesetz werden aber erst praktikabel, wenn schon einige Urteile gefällt wurden und man die kleinen Unzulänglichkeiten ausgemerzt hat. Es kann eben niemand an alle Eventualitäten denken.
Meistens besteht eine kleine Diskrepanz zwischen der Gesetzeslage und der praktischen Durchführbarkeit.
Außerdem ist der Begriff "geeignete Bereifung" sehr weit auslegbar. So dürfte es bei trockener oder regennasser Fahrbahn keine große Rolle spielen, ob man gute Sommerreifen oder schlechte Winterreifen fährt, ich persönlich würde beide bei diesen Straßenverhältnissen als geeignet ansehen. Wenn auch richtige Winterreifen einen Vorteil bei einer Bremsung bringen sollen. Das müsste dan aber wieder ein amtl. anerk. Sachverständiger prüfen.
Anders dürfte es bei Eis und Schnee aussehen, da zählt eben nur, dass Winterreifen oder mindestens M&S draufsteht. Ein Bußgeld soll aber erst dann fällig werden, wenn es mindestes zu einer Behinderung anderer gekommen ist, sprich, wenn man nicht mehr weiter kommt und andere aufhält. Rutscht man in den Graben, oder baut einen Unfall hat man ja selbst schon bewiesen, dass die Reifen nicht geeignet waren.
Ich weiß aber jetzt auch nicht, wie das gehandhabt werden soll, wenn einer trotz Winterreifen sich aus Dummheit oder wegen sonst was festfährt oder den Abflug macht. Dann wären dessen Reifen ja auch nicht geeignet gewesen.
Kurz da besteht noch Klärungsbedarf.
Ich hoffe, dass keiner von Euch in die Verlegenheit kommt das mal vor Gericht klären lassen zu müssen.
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Man sollte es so oder so nicht übertreiben.
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