HI
http://www.acv.de/sicherheit/abschleppen.htm
Zitat:
Abschleppen des Fahrzeugs nach
Panne oder Unfall
Kann das geschützte Fahrzeug nach Panne oder Unfall seine Fahrt nicht fortsetzen und ist eine Wiederherstellung der Fahrbereitschaft an der Schadenstelle nicht möglich, sorgt die ACV/ DEVK-Notrufzentrale für das Abschleppen des Fahrzeuges einschließlich Gepäck und nicht gewerblich beförderter Ladung und trägt die hierdurch entstehenden Kosten.
Der Höchstbetrag hierfür beläuft sich auf 155 Euro, hierauf werden eventuell erbrachte Leistungen für den Einsatz eines Pannenhilfsfahrzeuges angerechnet.
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Das gefällt mir irgendwie nicht. Das klingt für mich danach, das es im Schadenfall doch ziemlich teuer werden kann.
Gruß
Tron
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