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Alt 10.11.2006, 14:32:05   #45
berndy
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Wenn keine Motorrad-Winterreifen lieferbar sind, weil keine hergestellt werden, kann auch niemand von dir verlangen, dass du welche aufziehst.

Gesetzliche Bestimmungen und Verordnungen dürfen nichts tatsächlich und/oder rechtlich unmögliches von dir verlangen, wenn doch, sind sie gegenstandslos.

Also du kannst fahren. Im Umkehrschluss: Es gibt keine geeigneteren Reifen, als die, die bereits montiert sind.

Nur wenn was passiert, tritt automatisch § 3 Abs. 1 StVO in Kraft: Nur so schnell fahren, dass du dein Fahrzeug ständig unter Kontrolle hast, also angepasste Geschwindigkeit oder relative Höchstgeschwindigkeit je nachdem wie man es nennen will.

Aber mal ehrlich, wer will denn allen Ernstes bei Schnee oder Glatteis Motorrad fahren? (Außer man wird davon überrascht.)

Nur dann zählt doch die Bestimmung erst.

Ich denke mal beim Verfassen der Bestimmung hat man an eine Handvoll eisenharter Solo-Motorradfahrer, die auch bei Eis und Schnee Motorrad fahren, nicht gedacht.

Edit:

§ 2 Abs. 3a StVO
"Straßenbenutzung durch Fahrzeuge"
(Fassung ab Mitte 2006)
»Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage. Wer ein kennzeichnungspflichtiges Fahrzeug mit gefährlichen Gütern fährt, muss bei einer Sichtweite unter 50 m, bei Schneeglätte oder Glatteis jede Gefährdung anderer ausschließen und wenn nötig den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufsuchen.«
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Man sollte es so oder so nicht übertreiben.
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